Wer übernimmt die Kosten für den Einsatz einer Mütterpflegerin?

Mein Honorar beträgt 45€/Stunde.

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Mütterpflege ganz oder teilweise – sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Mögliche Diagnosen: 

  • HELLP, Präeklampsie, Eklampsie
  • Risikoschwangerschaft
  • Gestationsdiabetes
  • Symphysenlockerung
  • Allgemeiner Erschöpfungszustand
  • Kaiserschnitt
  • Mehrlingsgeburt
  • Geburtsverletzungen
  • Anhaltende Stillprobleme/ Brustentzündungen
  • Erhöhter Blutverlust
  • Eisenmangel-Anämien
  • Wundheilungsstörungen
  • Lochialstau
  • Beckenbodenschwäche
  • Peripartale psychische Erkrankungen
  • Verarbeitung einer Fehl- oder stillen Geburt

Mütterpflege kann als Haushaltshilfe nach § 24h SGB V (Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt) oder § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) beantragt werden, wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Alltag benötigt und keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann (Homeoffice gilt als berufstätig). 

Auch manche private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Tarif – die Kosten ganz oder teilweise. Hier lohnt sich eine individuelle Nachfrage.

Gerne unterstütze ich dich bei Fragen rund um die Antragstellung und den Ablauf – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.

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